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Sick Sad World: Münchner Richterin definiert Antisemitismus neu

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Antisemitismus hat viele Gesichter. Heutzutage wird er gerne „berechtigte Israel-Kritik“ genannt oder schlecht in Verschwörungstheorien, die oft mit Antiamerikanismus einhergehen, getarnt. Dies wird als struktureller Antisemitismus bezeichnet. Schon im Mittelalter wurde mit stereotypen Gräuelmärchen Stimmung gegen das Judentum gemacht. 1543 verfasste Martin Luther die antijüdische Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“. 1844 widmete sich Karl Marx der sogenannten „Judenfrage“, in dem er u.a. forderte, dass Religion zur Privatsache werde. Sechs Jahre später veröffentlichte Richard Wagner seinen antisemitischen Aufsatz „Das Judenthum in der Musik“.

Antisemitismus hat eine lange Geschichte die weit in die Antike zurückreicht. Als sich das Christentum von den jüdischen Wurzeln loslöste, und vor allem Nichtjuden zu Christen wurden, wurde ein Grundstein für eine religiös motivierte Judenfeindlichkeit gelegt. Eng damit verbunden ist der Vorwurf des Gottes- oder auch Prophetenmords, der sich schon im Neuen Testament selbst findet. So schreibt Paulus:

„Denn, Brüder, ihr seid Nachahmer der Gemeinden Gottes geworden, die in Judäa sind in Christus Jesus, weil auch ihr dasselbe von den eigenen Landsleuten erlitten habt wie auch sie von den Juden, die sowohl den Herrn Jesus als auch die Propheten getötet und uns verfolgt haben und Gott nicht gefallen und allen Menschen feindlich sind, indem sie – um ihr Sündenmaß stets voll zu machen – uns wehren, zu den Nationen zu reden, damit die gerettet werden; aber der Zorn ist endgültig über sie gekommen.“

Ginge es nach einer Münchner Richterin ist das alles zu vernachlässigen, denn:

„Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten, vor dem Hintergrund der Geschichte.“

So in einem Prozess Jürgen Elsässers gegen die Autorin Jutta Ditfurth, die ersteren am 16.4.2014 in einem Interview in „Kulturzeit“ (3sat) einen „glühenden Antisemiten“ nannte. Dittfurth selbst zur Aussage der Richterin:

„Um den verschwurbelten Satz klarer auszudrücken: Antisemit ist nur, wer sich positiv auf den NS-Faschismus bezieht, ihn zumindest nicht verurteilt. Die ganze Flut von sekundärem, strukturellem, verdeckten, codierten und sonstigem Antisemitismus ist zulässig. Man nimmt die Täter vor den Opfern in Schutz, und vor den Kritikern.“

Etwas „positives“ hat das Ganze dann doch, auf einmal gibt es kaum noch Antisemitismus in Deutschland.

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